Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gehört seit Jahren zum deutschen Baurecht. In der EnEV schreibt das Energiekonzept der Bundesregierung auf Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch von Gebäuden vor. Die EnEV löste die u.a. Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung vom 4. Mai 1998 (HeizAnlV) ab und fasste sie zusammen. Die erste Fassung der EnEV trat im Jahr 2002 in Kraft.
Die EnEV gibt streng einzuhaltende Höchstwerte für den theoretischen Bedarf an Primärenergie sowie den mittleren U-Wert des Gebäudes vor. Auf diese Weise werden sowohl Anforderungen an die Anlagentechnik des Gebäudes gestellt, gleichzeitig wird durch die Begrenzung des mittleren U-Wertes jedoch die weiterhin große Bedeutung einer effizient gedämmten Gebäudehülle unterstrichen.
Am 1. Oktober trat die neue EnEV 2009 in Kraft. Sie löste die EnEV 2007 ab, die damit genau zwei Jahre Gültigkeit besaß. Bauherren eines neuen Wohn- oder Nichtwohngebäudes müssen die erhöhten Anforderungen der EnEV 2009 beachten. Die Einhaltung eines Mindestwärmeschutzes der Außenbauteile ist nach wie vor die zweite Grundforderung der EnEV 2009. Parallel zum geminderten zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf ist der erforderliche Wärmeschutz der Gebäudehülle um ca. 15 % erhöht worden. Als Maßstab gelten nach wie vor die U-Werte der Außenbauteile, die die wärmeübertragende Gebäudehülle bilden.
Seit der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV 2002) haben sich die energetischen Anforderungen kontinuierlich verschärft. Ab 2013 soll voraussichtlich die novellierte EnEV 2012 in Kraft treten und die EU-Gebäuderichtlinie 2010 in Deutschland umsetzen.
