Wissenswertes in Ostfriesland von A-Z
Allgemeines Wohngebiet
Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen
Zulässig sind
1. Wohngebäude,
2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
Ausnahmsweise können zugelassen werden
1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
3. Anlagen für Verwaltungen,
4. Gartenbaubetriebe,
5. Tankstellen.
Der Wunsch nach der eigenen Immobilie ist auch in Ostfriesland ungebrochen.
Bauherren stellen sich oft die Frage, ob beispielsweise ein bestimmtes Vorhaben wie die Errichtung einer Garage, der Bau eines Carports oder die Anbringung einer Wärmedämmung zulässig ist und ob dafür eine Baugenehmigung erforderlich ist. Solche und andere, in der Praxis täglich auftauchenden Fragen sollen in der "Niedersächsischen Bauordnung" erläutert werden. Auskünfte erteilen auch die zuständigen Bauämter!