Verluste aus Ferienwohnung - was ist ortsüblich ?
22November

Wird die Ferienwohnung teilweise auch selbstgenutzt, sind Verluste nur dann anzuerkennen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die Vermietung geeignet ist, auf Dauer einen sog. Totalüberschuss zu erzielen.
Hierfür ist eine Prognoserechnung einzureichen, in der man darlegt, dass in den nächsten 30 Jahren die Summe aller Mieteinnahmen voraussichtlich höher sein wird als die Summe aller Werbungskosten (Vgl. das BMF-Schreiben vom 8.10.2004 (BStBl. I 2004, S. 933) und die Vfg. der OFD Niedersachsen vom 18.6.2010).
Wird die Wohnung ausschließlich vermietet und in den Leerstandszeiten für die Vermietung bereitgehalten, wird die Absicht der Einkünfteerzielung vermutet, wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht wesentlich unterschritten wird und die Wohnung zu mindestens 25 Prozent der ortsüblichen Vermietungszeit vermietet wird. Werden diese Zeiten unterschritten, muss die Absicht der Einkünfteerzielung durch eine Prognoserechnung festgestellt werden.
Um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten und ein einheitliches Bild zu erlangen, ist auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen.
BFH, Urt. v. 12.8.2025 – IX R 23/24
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Michael Haubner
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