Zweitwohnungssteuer - leicht erklärt
10August
Zweitwohnungssteuer in Ostfriesland - Stadt Norden
Was ist die Zweitwohnungssteuer?
Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Abgabe, die für das Innehaben einer Zweitwohnung erhoben wird. Sie fällt immer dann an, wenn eine Wohnung in der Stadt Norden oder in einer anderen Gemeinde in Ostfriesland nicht als Hauptwohnsitz, sondern lediglich als Neben- oder Ferienwohnung genutzt wird. Die Steuer betrifft also Wohnungen, die dem privaten Lebensbedarf des Eigentümers oder seiner Familie dienen, ohne dass dort der Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Rechtlich handelt es sich bei der Zweitwohnungssteuer um eine örtliche Aufwandssteuer nach Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz, für die das Land Niedersachsen die Gesetzgebungshoheit hat.
Erheben alle Städte eine Zweitwohnungssteuer?
Nein, nicht jede Kommune in Ostfriesland erhebt eine Zweitwohnungssteuer. Ob eine Steuer fällig wird, hängt von der jeweiligen Satzung der Stadt oder Gemeinde ab. Es empfiehlt sich daher, direkt beim örtlichen Steueramt nachzufragen.
Wie wird die Zweitwohnungssteuer in Norden berechnet?
Die Stadt Norden hat eine eigene Berechnungsformel, die auf den ersten Blick recht komplex wirkt. Vereinfacht gesagt setzt sich die Steuer aus folgenden Faktoren zusammen:
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Wohnfläche
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Lagewertfaktor
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Baujahresfaktor
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Gebäudeartfaktor
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Verfügbarkeitsfaktor
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Steuersatz (%)
Die Berechnung erfolgt nach dem Schema:
Wohnfläche × Lagewertfaktor × Baujahresfaktor × Gebäudeartfaktor × 100 × Verfügbarkeitsfaktor × Steuersatz (%)
Die genauen Faktoren und den gültigen Steuersatz finden Sie in der aktuellen Zweitwohnungssatzung der Stadt Norden.
Wie hoch ist die Zweitwohnungssteuer?
Die Höhe hängt stark von der individuellen Wohnung ab. Ausschlaggebend sind Größe, Baujahr, Lage und Art des Gebäudes. Konkrete Zahlen können nur anhand der Satzung der Stadt Norden ermittelt werden. Eigentümer in Ostfriesland sollten daher stets die amtlichen Angaben prüfen.
Möglichkeiten zur Reduzierung
Es gibt die Möglichkeit, einen Antrag auf Reduzierung der Zweitwohnungssteuer zu stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuerlast gemindert werden. Den entsprechenden Antrag stellt die Stadt Norden bereit – wir werden versuchen, in diesem Beitrag künftig den direkten Link einzufügen.
Wichtiger Hinweis
Als Immobilienmakler in Ostfriesland dürfen wir keine steuerliche Beratung leisten. Wir informieren Sie hier lediglich über die Grundlagen. Wenn Sie eine verbindliche Auskunft wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder direkt an das Steueramt der Stadt Norden. Gerne helfen wir Ihnen, den passenden Ansprechpartner zu finden.